Alles Weitere

Liebe MitgliederInnen,

wie geplant sind unsere Tennisplätze ab dem 29. März wieder bespielbar.

Die Benutzung der Tennisplätze ist unter Auflagen möglich, die sich aus der aktuellen Corona-Verordnung für Baden-Württemberg ergeben. Diese Verordnung kann auf der Website des Landes abgerufen werden. Laut Bekanntmachung des Rhein-Neckar-Kreises (die hier einsehbar ist) gelten zur Zeit die Regeln für eine Inzidenz > 100.

Die wichtigsten Regeln zur Umsetzung der Auflagen sind auf einem Plakat an vielen Stellen unserer Anlage ausführlich dargelegt (und auch unter diesem Link einsehbar). Besonders zu beachten:

Bitte achtet auf die Einhaltung der gebotenen Hygienemaßnahmen. Diese dienen weiterhin der Vermeidung der weiteren Verbreitung des Corona-Virus. Oberste Priorität und Vorrang hat die Befolgung der Richtlinien der Bundes- und Landesregierung sowie der örtlichen Behörden.

Die getroffenen Maßnahmen und Regeln sollen weiterhin die Voraussetzungen dafür schaffen, dass wir alle mit möglichst geringem Infektionsrisiko sicher und trotzdem mit Freude unserem Tennissport nachgehen können!

Euer TCO-Vorstand